AGB

Allgemeine Geschäftbedingungen von Unique Graphics

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Unique Graphics oder deren Vertreter (nachfolgend Unique Graphics genannt) und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge und Absprachen. Abweichende AGBs des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn Unique Graphics ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 1 Nutzungsrechte

Alle Entwürfe, Muster und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Unique Graphics weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig.
Unique Graphics hat das Recht, auf der Web-Site und in Veröffentlichungen über das Werk als Urheber genannt zu werden. Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

§ 2 Schutzrechte Dritter

Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche von Unique Graphics für die Durchführung dieses Auftrages überlassenen Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Computerprogramme, Zeichnungen, Datenbankinhalte sowie die verwendete Domain, frei von Schutzrechten Dritter sind oder dass er berechtigt ist, diese Inhalte für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Die Einbeziehung der genannten Inhalte in den auftragsgemässen Web-Auftritt geschieht ausschliesslich auf eigene Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Unique Graphics von allen Ansprüchen Dritter, die gegen Unique Graphics im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages aus dem Gesichtspunkt der Verletzung von Rechten Dritter erhoben werden, freizustellen. Er verpflichtet sich weiter, Unique Graphics entstehenden Schäden aus der Verletzung von Rechten Dritter zu ersetzen.

§ 3 Haftung

Unique Graphics haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Unique Graphics haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/ oder Folgeschäden.

§ 4 Gewährleistung

Unique Graphics gewährleistet, dass das Werk nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung dieses Wertes oder der Tauglichkeit bleibt ausser Betracht. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, die mit dem Tag der Lieferung beginnt. Während der Gewährleistungspflicht auftretende Mängel hat der Auftraggeber Unique Graphics unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiss, äussere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung von Unique Graphics Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen, insbesondere Design und Programmierung, selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.

§ 5 Zahlungsbedingungen und Preise

Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Massgebend ist das Datum des Zahlungseinganges. Im Verzugsfall ist Unique Graphics berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten.

§ 6 Vergütung

Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt gemäss den vertraglichen Übereinkommen mit dem Auftraggeber.

§ 7 Abnahme

Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich der Auftrag über längere Zeit oder erfordert von Unique Graphics hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Als angemessen gilt vereinbart: 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung.

§ 8 Steuern und Gebühren

Unique Graphics ist nicht verantwortlich für jegliche wie auch immer gearteten Steuern oder Gebühren, die im Zusammenhang mit jeglicher Nutzung der gelieferten Werke, Hompages, etc. entstehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für solche Steuern oder Gebühren die volle Verantwortung zu übernehmen.

§ 9 Schlussbestimmungen

Der Auftraggeber kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit Unique Graphics nur mit schriftlicher Einwilligung von Unique Graphics abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Honorarforderung von Unique Graphics ist dem Auftraggeber nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur wegen unmittelbar aus dem Vertrag herrührender Gegenansprüche geltend machen. Es gilt Schweizer Recht, Gerichtsstand ist der Sitz von Unique Graphics.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.